Babyflaschen:Verbraucherzntrale teilt mit

Verbot von Bisphenol A bei der Produktion von Babyflaschen
Ab dem 1. März 2011 ist es auch in Deutschland so weit: Die Chemikalie Bisphenol A (BPA) darf wegen der ungeklärten Wirkungen auf Säuglinge und Kleinkinder nicht mehr bei der Produktion von Babyflaschen eingesetzt werden.

Nach Ablauf einer dreimonatigen Übergangsfrist ist ab dem 1. Juni 2011 dann auch der Verkauf derartiger Babyflaschen verboten. Folgend gibt die Verbraucherzentrale Tipps, wie man sich generell vor der Belastung durch Bisphenol A schützen kann.
Bisphenol A ist eine Chemikalie, die bei der Herstellung von Kunststoffen wie Polycarbonat (PC) verwendet wird. Dieser Kunststoff wird zur Herstellung verschiedener Gegenstände benutzt, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, z.B. Baby- und andere Trinkflaschen, Plastik-Geschirr sowie zur inneren Beschichtung von Getränke-/Konservendosen und Joghurt-Deckeln. „Problematisch ist, dass Bisphenol A sich aus dem Kunststoff Polycarbonat lösen und in Lebensmittel und den menschlichen Organismus gelangen kann“, so Gudrun Köster von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.

Bezüglich der Wirkung von BPA gibt es viele offene Fragen, die abschließend wissenschaftlich geklärt werden müssen. Wissenschaftler und Behörden sind unterschiedlicher Meinung, ob und in welcher Weise bereits niedrige Mengen von BPA besonders für Säuglinge und Kleinkinder schädlich sind. BPA wirkt vermutlich hormonell und fördert z.B. die Entstehung von Diabetes und Fettleibigkeit. Außerdem kann es möglicherweise die Gehirnentwicklung von Kleinkindern schädigen. Wegen der vielen nicht abschließend geklärten Fragen hinsichtlich der Gefährdung durch BPA hat die EU-Kommission in einer Richtlinie vorsorglich den Einsatz eingeschränkt. Deutschland reagierte daraufhin mit dem Verbot des Einsatzes von BPA bei der Herstellung von Babyflaschen für den 1. März 2011.

Die Verbraucherzentrale fordert, dass weiter geforscht und an einer Minimierung der Belastung gearbeitet wird.

Verbrauchern wird empfohlen, vorsorglich auf die Verwendung von Babyflaschen und anderen Gegenständen aus Polycarbonat zu verzichten. Die Ziffer „07“ und das Kürzel „PC“ oder „O“ im Recyclingcode weisen auf diesen Kunststoff hin – allerdings ist diese Kennzeichnung freiwillig. Alternativ können Flaschen aus Glas oder anderen Kunststoffmaterialien, z.B. Polypropylen (Ziffer „05“, Kürzel „PP“) verwendet werden. Produkte von Herstellern, die bereits seit längerer Zeit freiwillig auf die Verwendung von BPA verzichten, sind an der Kennzeichnung „bpa-frei“ oder „bpa-free“ zu erkennen.
Falls nicht auf Flaschen und Gegenstände aus Polycarbonat verzichtet wird, ist zur Minimierung der Belastung mit BPA Folgendes zu beachten:

Verwendete Flaschen und Geschirr dürfen nicht beschädigt sein, d.h. keine Kratzspuren aufweisen Babynahrung und Lebensmittel sollen nicht in Kunststoffbehältern aus PC erhitzt werden, denn hierbei löst sich relativ viel BPA (vor allem beim Erhitzen in der Mikrowelle)
Babynahrung und Lebensmittel im Topf erwärmen und danach in die gespülte Babyflasche oder andere Behältnisse füllen
Vor der Lagerung in Kunststoffbehältern aus PC die Lebensmittel gut abkühlen lassen.

„Im Sinne des vorsorgenden Verbraucherschutzes ist es notwendig, Menschen vor der Belastung mit BPA zu schützen, so lange eine gesundheitsschädliche Wirkung nicht auszuschließen ist“, so Gudrun Köster abschließend.

Quelle:VBZ Schleswig Holstein