Bericht in KMI die Schlußfolgerung

Wie andere auch, so haben wir den Bericht in KMI gelesen, der sicherlich in einigen Punkten zu hinterfragen ist.

Zunächst einmal finden wir es nicht in Ordnung, dass in dem Bericht überhaupt Gesellschaften benannt werden, die derzeit von der BaFin noch „unbehelligt“ sind. Liebe KMI‘ ler, warum macht Ihr sowas?

Das für uns bemerkenswerte ist jedoch im letzten Drittel des Artikels zu finden. Hier sagt KMI eigentlich, dass die BaFin alle Aufkäufer als Betreiber von Einlagegeschäften sieht, sofern diese den Vertrag nicht weiterführen. Ich würde behaupten 90% aller Aufkaufgesellschaften kündigen die LV und führen diese nicht klassisch weiter.

In der logischen Konsequenz müsste die BaFin dann gegen alle Gesellschaften ermitteln und ggf. ein Verbot verhängen, die die aufgekauften LV’s nicht weiterführen.

Ich bin der Meinung, dass eine solche Einschätzung einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalten wird, sofern ein echter Kaufvertrag vorliegt.