„Elternzeit: Keine Nachteile bei der Altersvorsorge“ ERGO Verbraucherinformation

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"Elternzeit: Keine Nachteile bei der Altersvorsorge" ERGO Verbraucherinformation

ERGO Verbraucherinformation – Elternzeit: Keine Nachteile bei der Altersvorsorge

Für viele Paare ist es eine der größten Freuden des gemeinsamen Lebens: Die eigenen Kinder gerade in ihren ersten Lebensjahren intensiv zu erleben und zu begleiten. Die Elternzeit bietet dem Arbeitnehmer die dafür nötige Auszeit vom Beruf. Mit der richtigen Planung können Eltern Nachteile für ihre spätere Altersversorgung vermeiden, erklärt Vorsorgeexpertin Tatjana Höchstödter von der ERGO Lebensversicherung.

Elternzeit und gesetzliche Rente

Vorsorgeexpertin Höchstödter weiß: „Junge Eltern haben Bedenken, dass sie durch die Auszeit vom Job finanzielle Einbußen bei der Altersvorsorge erleiden. Dabei brauchen sie sich keine Gedanken zu machen. Wenn sie ein paar wichtige Dinge beachten, bringt ihnen die Elternzeit kaum Nachteile.“ Wer in Elternzeit geht, ist in den meisten Fällen gesetzlich rentenversichert. Die Auszeit wird als „Kindererziehungszeit“ dem Rentenkonto gutgeschrieben. Aber Vorsicht: Grundsätzlich wird dabei immer zuerst die Mutter bedacht. Soll das Rentenkonto des Vaters berücksichtigt werden, muss dies beim Versicherungsträger angemeldet werden. Aber auch in der privaten Altersvorsorge brauchen die Eltern durch die Arbeitspause keine Einbußen zu befürchten.

Elternzeit und Riester

Die staatlichen Kinderzulagen machen die Riester-Rente für junge Familien besonders interessant. Für jedes ab dem 01.01.2008 geborene Kind zahlt der Staat 300 Euro jährlich zusätzlich zur Grundzulage des versicherten Elternteils. Allerdings müssen Riester-Sparer bestimmte Mindestbeiträge einzahlen, um in den Genuss der staatlichen Förderung zu kommen: Im ersten Jahr der Elternzeit sind das vier Prozent des Vorjahreseinkommens – mindestens aber 60 Euro. Ab dem zweiten Jahr reicht die Einzahlung der Mindestsumme von 60 Euro, wenn im ersten Jahr keine eigenen Einkünfte erzielt wurden.

Elternzeit und Lebensversicherung

Neben der Riester-Rente ist die Lebensversicherung – klassisch oder fondsgebunden – eine beliebte Möglichkeit der Altersvorsorge. Auch hier rät die ERGO Expertin Tatjana Höchstödter, die Elternzeit als Vorsorgechance zu sehen: „Ein Kinderwunsch oder eine Berufspause ist kein Grund, auf eine Lebensversicherung zu verzichten oder den Abschluss auf die Zukunft zu verschieben. Im Gegenteil: Eine Lebensversicherung sorgt frühzeitig für das Alter vor und schützt umfassend vor den finanziellen Risiken eines Todesfalles. Das ist gerade für Familien besonders wichtig.“ Fließen die Einkünfte während der Elternzeit spärlicher, können Versicherte eine Lebensversicherung beitragsfrei stellen oder den Beitrag reduzieren. Innerhalb einer festgelegten Frist kann der Versicherte dann wieder normal einsteigen. War die Pause kürzer als ein Jahr, verzichtet der Versicherer meist auf eine erneute Gesundheitsprüfung.

Elternzeit und Arbeitsrecht

Grundsätzlich haben Vater und Mutter ein Anrecht auf die Erziehungspause – und das je nach Aufteilung sogar gleichzeitig. Von der Geburt des Kindes an bis zur Vollendung seines dritten Lebensjahres kann damit ein Elternteil rund um die Uhr für das Kind da sein. „Grundsätzlich ist eine frühzeitige Abstimmung mit dem Chef empfehlenswert“, sagt Tatjana Höchstödter. „Junge Eltern sollten ihren Arbeitgeber rechtzeitig über die geplante Elternzeit unterrichten, damit sich dieser auf die Situation einstellen und für eine qualifizierte Vertretung sorgen kann – das ist schließlich für alle Beteiligten von Vorteil“, so die ERGO Expertin. Wer sich vorher nicht festlegen kann, muss zumindest die rechtlichen Fristen einhalten: Der Gesetzgeber verlangt, dass werdende Eltern ihren Arbeitgeber mindestens sieben Wochen vor Antritt der Elternzeit über ihre Pläne informieren müssen.

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Über die ERGO Versicherungsgruppe
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