Forextradingservice AG Ltd. Warnung der FMA

Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Bankgeschäfte mit diesem Anbieter.

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 30. Juli 2011 teilt die FMA daher mit, dass die

Forextradingservice AG Ltd.
61-63 Lord Byron Street 5th floor
6023 Larnaca
Cyprus

und

Maria Waldburga Straße 1
6845 Hohenems
Österreich
www.forextradingservice.ch
info(at)forextradingservice.ch

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (§ 1 Abs. 1 Z 1 BWG) ist dem Anbieter daher nicht gestattet.