Schlussstrich unter die Affäre Madl

Der frühere CDU-Landtagsabgeordnete Thomas Madl muss 85.929,57 Euro an das Land Sachsen-Anhalt zurückzahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Halle am Mittwoch auf der Grundlage eines Vergleichs entschieden. Festgelegt wurden zehn Jahresraten.

Der ehemalige Landtagsabgeordnete Thomas Madl muss zahlen. Grund für die Rückforderung ist die Doppelbeschäftigung einer Mitarbeiterin. Madl hatte die Frau von 2002 bis 2009 in seinem Abgeordnetenbüro und gleichzeitig auch in seinem Büro als Bürgermeister der Kleinstadt Löbejün im Saalekreis in Vollzeit beschäftigt. Dafür hatte er Bezüge vom Land kassiert. Bei der Rückzahlungssumme von rund 86.000 Euro handelt es sich um das Geld, das die Frau netto für die Doppeltätigkeit bekommen habe. Auf der Differenz zur ursprünglichen Forderung, den gezahlten Sozialbeiträgen, bleibt am Ende der Steuerzahler sitzen. Mit dem Vergleich sind den Angaben zufolge sämtliche Ansprüche des Landtags gegenüber Madl und Dritten abgegolten, hieß es in der Begründung des Gerichts.Mal schauen ob er das zurückzahlt, und warum über 10 Jahre?