Monat: Mai 2010

Vertrieb stirbt!

Viele Gespräche haben wir in den letzten Wochen mit Kollegen geführt. Viel diskutiert über die Zukunrft von Vertrieb in der heutigen Form und viel darüber philosophiert „Was will der Kunde eigentlich?“....

Begründung der BaFin Leerverkaufsverbot

Die Verfügung beruht auf § 4 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Danach hat die BaFin Missständen entgegenzuwirken, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Handels mit Finanzinstrumenten oder von Wertpapierdienstleistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen beeinträchtigen oder erhebliche Nachteile für den Finanzmarkt bewirken können. Sie kann gemäß...