Urteil: Auch Beamte dürfen streiken

Von dem Urteil ausgenommen sind hoheitliche Staatsdiener bei der Polizei und den Streitkräften.

Mit dem Urteil gab das Verwaltungsgericht Kassel einer Lehrerin aus dem Landkreis Kassel Recht. Sie hatte im November 2009 an einem Streik der Bildungsgewerkschaft GEW teilgenommen und war dafür mit ein einer schriftlichen Missbilligung wegen Verletzung ihrer Dienstpflichten belegt worden. Das Gericht folgte der Argumentation der Frau, die sich auf die Europäische Menschenrechtskonvention berufen hatte.