ARAG Verbrauchertipps zum Münchner Oktoberfest 2012 Düsseldorf, 12.09.2012

Sturz(-betrunken) auf der Wiesn
Vorsicht Betrunkene
Reservierung empfohlen

Sturz(-betrunken) auf der Wiesn
Am Samstag, den 22. September 2012, um Punkt 12.00 Uhr heisst es wieder „O’zapft is!“ Bis zum 7. Oktober wird in der Bayern-Metropole dann wieder Schuh geplattelt und geschunkelt, Weißwurst gezuzelt und nicht zuletzt getrunken. Bei allem Verständnis für die Feiernden erinnert das Amtsgericht München in einem Urteil aber daran, dass Festzelte kein rechtsfreier Raum sind. In dem behandelten Fall war eine Dame zum besonders ausgelassenen Schunkeln auf die Sitzbank geklettert. Dummerweise konnte der Gleichgewichtssinn der Feiernden nicht mit ihrem Bewegungsdrang mithalten; die Darbietung endete, wen mag es wundern, mit einem Sturz. Dabei landete sie auf einem anderen Festzeltbesucher, der gerade seinen Maßkrug an die Lippen führen wollte. Dies bezahlte der Unglücksrabe mit einer erheblichen Zahnverletzung. Die folgende Schmerzensgeldforderung mochte die Gestürzte nicht bezahlen; vielmehr gab sie an, von einer unbekannten dritten Person von der Bierbank gestoßen worden zu sein. Die Richter sprachen dem Geschädigten trotz der Ausrede 500 Euro Schmerzensgeld zu. Rempler können im Festzelttrubel nie ganz ausgeschlossen werden, wissen auch die ARAG Experten. Daher müssen Besucher darauf gefasst sein, dass sie selbst, aber auch andere, das Gleichgewicht verlieren können (AG München, Az.: 155 C 4107/07).

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Vorsicht Betrunkene
Anlässlich des Oktoberfestes zeigt das Münchner Amtsgericht viel Verständnis für angetrunkene Wiesn-Besucher. Gemäß einem Urteil des bayerischen Gerichts müssen Kraftfahrer ihre Fahrweise nämlich an betrunkene Fußgänger anpassen, berichten ARAG Experten. Zu entscheiden hatten die nachsichtigen Richter einen Fall, in dem eine Autofahrerin während des Oktoberfestes einen Betrunkenen angefahren hatte, der bei Rot über die Ampel gelaufen war. Der Autofahrerin wurde eine Mitschuld zugesprochen. Die Frau habe während des Festes mit derartigen Vorfällen rechnen müssen, so die Richter (AG München, Az.: 331 C 22085/07).

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Reservierung empfohlen
In diesem Jahr wird ein Maß Bier auf dem Oktoberfest wohl erstmals über 9 Euro kosten. Das hält die Wiesnfreunde aus München aber naturlich nicht ab. Und auch aus dem Rest der Welt werden wieder zahllose Besucher erwartet. Obwohl auch die Kosten für Übernachtungen in den Münchner Hotels schnell einmal das Doppelte des Normaltarifes kosten können. Die bayerische Hauptstadt hat eben Hauptsaison, so die ARAG Experten. Ohne Reservierung des Hotels oder im Bierzelt geht fast nichts. Wie reserviert man sich aber einen Platz im Lieblingszelt? Das ist leider bei jedem Wirt anders. Im Schottenhamel wird eine Reservierung per Fax oder E-Mail verlangt, beim Hippodrom ist eine Online-Buchung möglich. Die Ochsenbraterei ist telefonisch erreichbar, dort sind Reservierungen aber erst ab acht Personen möglich. Grundsätzlich gilt: Wer seinen Festzeltplatz sicher haben möchte, sollte früh reservieren. Ob es auch tatsächlich klappt, ist damit aber noch nicht sicher – denn die Plätze sind begehrt. Wer reserviert, soll aber auch ordentlich verzehren, finden zumindest die Wirte. In den meisten Zelten sind daher als Mindestverzehr zwei Maß Bier und ein halbes Hendl verbindlich. Wer ohne Reservierung ins eines der angesagten Festzelte möchte kann nur auf sein Glück vertrauen. Vielleicht findet sich ja trotzdem noch ein freier Platz. Doch dafür müssen Wiesnbesucher schon sehr früh aufstehen und vor den Zelten warten.

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