Ihr Recht als Verbraucher – trotz Wetterchaos

Eis und Schnee führen derzeit zu Verspätungen und Ausfällen bei Airlines und Bahn. Schnell werden dann Ansprüche Reisender mit „außergewöhnlichen Umständen“ abgewiegelt.
Doch Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg stellt dazu klar: „Bei mehrstündigen Verspätungen und Ausfällen haben Flug- und Bahnreisende sowie Pauschalurlauber Rechte.“ So stünden ihnen auch bei Wetterkapriolen Entschädigungen zu, wenn die nicht rechtzeitige oder unzureichende Vorbereitung auf absehbare Ereignisse Ursache für Leistungsstörungen sei.

Bei einer Zugverspätung im Nahverkehr ab 20 Minuten können Reisende zum Beispiel einen anderen, gegebenenfalls auch höherwertigen Zug benutzen. Zwischen 0 und 5 Uhr oder bei Ausfall des fahrplanmäßig letzten Zuges des Tages werden Kosten bis maximal 80 Euro für Bus oder Taxi erstattet.

Betroffene sollten sich daher nicht vorschnell „abwimmeln“ lassen und im Zweifelsfall Rat bei der Verbraucherzentrale und der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr in Berlin unter www.soep-online.de suchen. Einige Fragen dazu beantwortet bereits die Internetseite www.vzb.de, unter der auch einschlägige Flyer mit Hinweisen heruntergeladen werden können.

Quelle: VBZ Berlin Brandenburg