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Kaution für Wohnung

Kaution für Wohnung

Von Red. LG 20.10.2010 Allgemein Keine Kommentare

Ein Mieter muss seine Wohnungsschlüssel auch dann erhalten, wenn er noch keine Kaution gezahlt hat.

Klauseln im Mietvertrag, nach denen der Vermieter die Schlüssel erst nach dem Zahlen der Mietkaution übergibt, sind unzulässig.

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