KWAG Rechtsanwälte DS Renditefonds 101 Life Value GmbH & Co. KG: Investoren von hohen Verlusten bedroht

(Bremen, 10. Oktober 2012) Auf seiner Gesellschafterversammlung wurde eine düstere wirtschaftliche Lage des Dr. Peters Lebensversicherungsfonds DS Renditefonds 101 Life Value GmbH & Co. KG gezeichnet. Ohne Sanierung reichen die liquiden Reserven dieser Fondsbeteiligung nur noch bis zum Jahresende 2012. Die auf die Interessenvertretung von Investoren spezialisierte KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht, die die Stimmrechte von rund 140 Anlegern vertrat, rät eindringlich zur Prüfung von Schadenersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung und/oder Prospektgestaltung. Nur so können Investoren Vermögenseinbußen begrenzen oder völlig vermeiden.

„Die wirtschaftliche Lage des Lebensversicherungsfonds DS Renditefonds 101 Life Value GmbH & Co. KG ist katastrophal. Die momentanen Liquiditätsreserven reichen nur noch bis zum Jahresende“, sagt Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner. Die Probleme resultieren hauptsächlich daraus, dass sich die Lebenserwartung der Versicherungsnehmer anders entwickelt hat als im Prospekt unterstellt. „Im Klartext: Die Menschen leben länger, weshalb die Versicherungen später fällig werden und sich die Auszahlungen an den Fonds verzögern“, erklärt Gieschen.

Zudem haben die weiter fälligen Prämien die Liquiditätsreserven des Fonds nahezu aufgezehrt. „Der Fonds braucht somit frisches Geld. Zur Auswahl standen bei der Gesellschafterversammlung drei Szenarien“, sagt Gieschen.

Zum Einen die bereits im März 2012 während einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung beschlossene Kapitalerhöhung. Das frische Geld wurde allerdings von den Altanlegern noch nicht aufgebracht. Folge: Wer sich als Altinvestor nicht an dieser Kapitalerhöhung beteiligt, muss jetzt schon einen Verlust von 30 Prozent seines früheren Einsatzes hinnehmen. Wer sich an der Kapitalerhöhung beteiligt (hat), soll zwar hundert Prozent seines eingezahlten Kapitals zurückerhalten. Das Geld würde allerdings langfristig gebunden und keine Verzinsung abwerfen. „Immer unter der Voraussetzung, dass sich der Fonds künftig so positiv entwickelt wie im Frühjahr prognostiziert“, erläutert Gieschen.

Zweites Szenario: Auf der Gesellschafterversammlung Ende September wurde die Geschäftsführung dazu bevollmächtigt, zur Liquiditätssicherung Policen aus dem Portfolio im Gesamtwert von bis 30 Millionen Euro zu verkaufen. „Dies ist jedoch offenbar nur zu einem Preis von rund 25 Prozent des Nominalwerts der Lebensversicherungen möglich“, bedauert Gieschen. Der Verkauf würde zwar bis auf weiteres die Liquidität des Fonds sichern, aber auch uneinholbare Verluste für die Investoren mit sich bringen.

Drittes Sanierungsinstrument wäre die Aufnahme weiterer Darlehen zur Liquiditätssicherung – etwa durch eine Bank, durch den Initiator, die Dr. Peters Gruppe, oder Dritte. „Hier ist leider niemand in Sicht, der ein solches Darlehen zur Verfügung stellen würde“, sagt Gieschen.

Wäge man die beiden verbliebenen Alternativen – Kapitalerhöhung oder Verkauf von Policen – gegeneinander ab, so sollten Altinvestoren der erstgenannten den Vorzug geben. „Doch es bleibt immer noch das erhebliche Risiko eines Totalverlusts“, warnt KWAG-Partner Gieschen zugleich.

Zur Begrenzung oder Vermeidung von Vermögenseinbußen sollten Investoren deshalb Schadenersatzansprüche prüfen. Etwa gegenüber dem Fondsinitiator Dr. Peters Gruppe. „Wir sehen hier gute Ansatzpunkte, weil der Verkaufsprospekt des DS Renditefonds 101 Life Value GmbH & Co. KG nach unserer Einschätzung eine Reihe von Fehlern enthält“, erläutert Jens-Peter Gieschen.

Noch größer schätzt er die Chance ein, Schadenersatzansprüche gegen beratende Banken – im Wesentlichen wurde der Fonds von Sparkassen vertrieben – durchzusetzen. „In keinem uns bekannt gewordenen Fall hat tatsächlich eine Beratung stattgefunden, die diese Beschreibung auch verdient“, betont Fachanwalt Gieschen. So habe praktisch keine vernünftige Risikoaufklärung stattgefunden. Stattdessen sei der Fonds als renditestarkes Investment mit fast absoluter Sicherheit dargestellt worden.

Außerdem: „In keinem der uns vorliegenden Fälle haben Institute ihre Kunden über die hohen Provisionen informiert, die sie für den Vertrieb dieses Fonds erhalten haben.“ Hintergrund: Auf Grundlage der so genannten Kick-back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht schon das Verschweigen dieser Rückvergütungen, um Investoren einen Schadenersatz wegen Falschberatung durch ihre Bank oder Sparkasse zuzusprechen. Das KWAG-Team hat bereits für einige Investoren des DS Renditefonds 101 Life Value GmbH & Co. KG solche Schadenersatzansprüche außergerichtlich durch Vergleiche mit Sparkassen durchgesetzt. Für andere Anleger sind Schadenersatzklagen eingereicht worden.

Eine erfolgreiche Schadenersatzklage führt übrigens zu einer kurzfristigen und vollständigen Rückzahlung des vom Anleger eingezahlten Kapitals zuzüglich Agio. In der Regel erhalten Investoren überdies den Ersatz ihres entgangenen Gewinns. „Da jeder Fall anders gelagert ist, sollten die Erfolgsaussichten einer solchen Auseinandersetzung individuell geprüft werden“, rät eindringlich KWAG-Partner Jens-Peter Gieschen.

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