Lieber Herr M aus Z

Wir könnten auch jede andere Buchstabenkombination wählen, aber da wir mit einem geschätzten Kollegen gerade heute über diverse Beweggründe zu dieser Plattform diskutiert haben, haben wir diese Buchstabenkombiantion gewählt. Sie bieten Ihren Kunden wie viele andere auch, das Thema LV-Ankauf von Verträgen an.

Ein boomender Geschäftszweig, aber auch ganz klar mit Risiken verbunden; Risiken für Sie als Berater. Passiert dem Initiator was, dann hält sich der Anwalt Ihres Kunden sicherlich an Sie. Dies machen übrigens viele Anwälte bereits heute, weil der Berater der schwächere Gegner ist. Wir wollen mit unserer Berichterstattung versuchen, mehr kann es leider nicht sein, nachvollziehbare Produkte und nicht nachvollziehbare Produkte auf dem Markt aufzuzeigen, um so auch dem Berater Unterstützung zu geben.

Sie sehen ja an unserer Webseite, das wir nicht nur Kritik üben, sondern auch echte Hilfestellungen geben wie das Beratungsprotokoll. Sie, lieber und geschätzter Kollege aus Z, wissen zum Beispiel (angenommen) seit geraumer Zeit, dass Ihr Produktpartner in einem Prüfungsverfahren bei der BaFin ist. Passiert mit dem Produkt was, und Sie haben ab dem Tag des Wissens noch Verträge für diese Gesellschaft angekauft, dann haben Sie möglicherweise ein Haftungsproblem, wenn mit dem Produkt was passieren sollte. Jedem Berater muss hier „die Jacke näher als die Hose“ sein. Seien Sie versichert, Anwälte bekommen sowas ganz schnell heraus, spätestens wenn das Beratungsprotokoll „fehlt“ fangen die Kopfschmerzen bei Ihnen an. Sie haben die Nachweispflicht ordentlich beraten zu haben. Darüber bitte immer nachdenken.