NPL-Verkauf notleidender Kredite

Immer mehr deutsche Kreditinstitute trennen sich von ihren notleidenden Kreditengagements. Dabei verkauft die Bank (Gläubiger, Darlehensgeber) ganze Darlehensverhältnisse oder einzelne Forderungen aus dem Darlehensvertrag (z.B.: Ansprüche auf Zinsen oder Tilgung der Darlehensvaluta).
Mit dem Verkauf der Kreditforderungen und den hierfür gewährten Sicherheiten (Grundschulden und Personalsicherheiten) entledigen sich die Kreditinstitute ungewünschter (Ex-)Kunden. Die Käufer (Versicherungen, Inkassobüros, Hedge-Fonds oder andere Kreditinstitute) kaufen die Forderungen nebst Sicherheiten zu einem Teil des Nominalwerts (1,5%) auf und verwerten die Kredite.

Rechtlich bestehen folgende Möglichkeiten eine Übertragung von Krediten (bzw. Kreditrisiken) vorzunehmen:

Abtretung nur der Forderungen aus dem jeweiligen Kreditverhältnis. Der Bundesgerichtshof hat im Februar 2007 entschieden, dass das vertragliche Bankgeheimnis der Wirksamkeit einer Abtretung von Kreditforderungen nicht entgegensteht (AZ: XI ZR 195/05).
Übernahme des Vertrags (Gläubigerwechsel, nur mit Zustimmung des Darlehennehmers)
Synthetische Transaktionen (bei denen nur das Risiko getauscht wird, die Sachbearbeitung beim alten Institut verbleibt)
Einsatz von Kreditderivaten
Verbriefung der Risiken als Asset Backed Securities (ABS)
Keine Übertragung des Kreditrisikos, wohl aber eine Übertragung der Sachbearbeitung der Abwicklung stellt der Einsatz von Inkassobüros zur Forderungsrealisierung dar.

www.npl-fonds.de