Reiserücktritt und Reiseabbruch

Vielen Verbrauchern ist die Reiserücktritts-Versicherung bekannt.

Sie wird abgeschlossen, um den Fall abzusichern, dass die teure Reise – die vielleicht schon Monate vor Reiseantritt gebucht worden ist – nicht angetreten werden kann. Weniger bekannt ist dagegen die Reiseabbruch-Versicherung, obwohl diese im Schadenfall ebenfalls sehr wichtig sein kann. Mit einer Rücktrittsversicherung ist man nur geschützt, solange die Reise noch nicht begonnen hat. Passiert hingegen etwas nach Urlaubsantritt – und hierzu zählt schon das Einchecken am Flughafen – und der Urlaub muss abgebrochen werden, hilft nur noch eine Reiseabbruch-Versicherung. Abgesichert ist damit auch der andere Fall, dass die Reise erst verspätet beendet werden kann.

Den Unterschied zwischen Reiseabbruch- und Reiserücktritts-Versicherung kann man im Grunde schon am Namen erkennen. Während die Reiserücktritts-Versicherung die Kosten übernimmt, die entstehen können, wenn eine Reise erst gar nicht vom Verbraucher angetreten werden kann, tritt die Reiseabbruch-Versicherung dann ein, wenn eine Reise bereits angetreten wurde, dann aber abgebrochen werden muss. Die Kriterien, wann das jeweilige Versicherungsunternehmen den Nichtantritt bzw. den Abbruch der Reise akzeptiert und somit bestimmte Kosten übernimmt, sind nahezu identisch.

Eine einfache Erkältung, ein schmerzendes Knie oder ein abgebrochener Zahn werden nicht dazu führen, dass die Reiseabbruch-Versicherung leistet. Ein Reiseabbruch wird nur dann aus Krankheitsgründen angemessen sein, wenn dem Betroffenen die geplanten Aktivitäten auf der Reise bzw. die gewünschte Erholung nur noch zu einem sehr geringen Teil möglich sind. Neben der unerwartet schweren Erkrankung akzeptieren die meisten Versicherer als Grund für den Abbruch der Reise ebenso, wenn ein naher Angehöriger zu Hause schwer erkrankt ist, einen schweren Unfall hatte oder verstorben ist. Bei den Kosten, die im Schadenfall von der Reiseabbruch-Versicherung übernommen werden, handelt es sich in der Regel vor allem um Kosten für Verkehrsmittel. Wer zum Beispiel per Flugzeug verreist ist, hat natürlich schon einen Rückflug zum Abreisetermin gebucht und muss diesen Flug nun umbuchen. Auch Stornierungsgebühren für weitere schon gebuchte Unterkünfte werden von der Versicherung übernommen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. rät generell zu einem Blick in das sog. Kleingedruckte vor Abschluss einer Versicherung. Insbesondere Senioren und Familien mit Kleinkindern sollten vor Auslandreisen den notwendigen Versicherungsschutz prüfen.

Quelle.VBZ Sachsen-Anhalt