Schrottimmobilie:Hypovereinsbank

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung der HypoVereinsbank (HVB) wegen arglistiger Täuschung durch das OLG Köln im Zusammenhang mit dem Erwerb einer sogenannten Schrottimmobilie durch ein Ehepaar bestätigt (Az.: XI ZR/342/10 vom 5. Juli 2011).

Das geschädigte Ehepaar hatte über einen Immobilienvermittler eine Eigentumswohnung erworben und den Kauf vollständig über ein Darlehen der damaligen bayerischen Hypotheken- und Wechselbank finanziert. Dabei sollen durch den Vermittler Zusicherungen hinsichtlich der erzielbaren Mieterlöse gemacht worden sein, die sich jedoch nicht realisieren ließen. Auch sei der Kaufpreis der Wohnung völlig überteuert gewesen.
Für das betroffene Ehepaar wurde damit der Erwerb der Wohnung zu einem Verlustgeschäft. Der BGH bestätigte nun nach jahrelanger gerichtlicher Auseinandersetzung das Urteil der Vorinstanz (OLG Köln), wonach die verklagte Bank von der Täuschung gewusst haben musste, da sie mit dem Vermittler der Immobilie eng zusammen gearbeitet habe. Dennoch habe sie die Finanzierung der Immobilie übernommen. Deshalb muss die Bank nun für die arglistige Täuschung des Vermittlers mithaften.

Für die verurteilte Bank stellt das Urteil des BGH angeblich eine Einzelfallentscheidung dar. Anlegerschützer sehen dies allerdings anders. Sie gehen davon aus, dass es geprellten Erwerbern einer Schrottimmobilie zukünftig leichter fallen könnte, ihre Schadenersatzansprüche gerichtlich durchzusetzen. Denn das verurteilte Institut soll in den 90er Jahren mit Hilfe zahlreicher Vermittler in großem Stil den Erwerb von sogenannten Schrottimmobilien finanziert haben.