Schweiz wieder etwas weiter nach rechts

Mit Jahreswechsel gelten in der Schweiz noch strengere Regeln fürs Heiraten von Zugewanderten: Wer kein Bleiberecht vorweisen kann, darf keine Ehe mehr eingehen.
Schon bisher unterlagen Immigrantinnen aus Nicht-EWR-Staaten dem Generalverdacht, eine Scheinehe zu schließen. In Zukunft werden nur jene heiraten dürfen, die über gültige Aufenthaltspapiere verfügen. Kann jemand nicht beweisen, dass er oder sie sich legal in der Schweiz aufhält, muss das Standesamt die Trauung verweigern – und die Identität des oder der Betroffenen der zuständigen Einwanderungsbehörde melden. Außerdem erhalten StandesbeamtInnen Zugang zum Zentralen Migrationsinformationssystem (ZEMIS), können sich also über alle Einwanderungs-Details der ehewilligen Person informieren.