Vorbei ist es mit der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, denn SPD und Union konnten sich nicht auf die Verlängerung der bestehenden Regelung einigen. Das ist auch gut so....
Unnötiges Verzögern des Insolvenzantrags ohne Aussicht auf Verbesserung der wirtschaftlichen Lage gefährdet die Restschuldbefreiung, § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO – Insolvenzrecht Dresden Insolvenzrecht Dresden-Kanzlei Rechtsanwalt Ulrich Horrion in Dresden Rechtsgrundsatz – Insolvenzrecht Dresden § 290 Abs. 1 Nr. 4...