Unfallgeschädigter bekommt keinen Schadensersatz für Verletzungen, die dem allgemeinen Lebensrisiko zuzurechnen sind. – Verkehrsrecht Dresden. Verkehrsrecht Dresden-Rechtsanwalt Ulrich Horrion-Kanzlei in Dresden-Verkehrsrecht Rechtsgrundsatz – Verkehrsrecht Dresden Verletzungen nach einem Unfall, die dem allgemeinen Lebensrisiko zuzurechnen sind, fallen nicht in den Schutzbereich einer...
Rennt Fußgänger plötzlich und völlig unmotiviert auf die Straße und kollidiert mit Pkw, kann Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung entfallen – Verkehrsrecht Dresden. Verkehrsrecht Dresden-Rechtsanwalt Ulrich Horrion-Kanzlei in Dresden-Verkehrsrecht Rechtsgrundsatz – Verkehrsrecht Dresden Die höchstzulässige Geschwindigkeit nach § 3 StVO richtet sich...
Wenn Fußgänger bei Rotlicht Straße überquert, kann Betriebsgefahr des ihn anfahrenden Fahrzeugs zurücktreten – Verkehrsrecht Dresden Rechtsgrundsatz – Verkehrsrecht Dresden Bei dem Rotlichtverstoß eines Fußgängers beim Überqueren der Straße kann die Betriebsgefahr des mit ihm kollidierenden Fahrzeugs sogar ganz zurücktreten (OLG...
Der Verstoß gegen die Vorfahrtspflichtnach § 8 I. STVO führt grundsätzlich zur Alleinhaftung des Wartepflichtigen – Verkehrsrecht Dresden Verkehrsrecht Rechtsanwalt Ulrich Horrion Rechtsgrundsatz – Verkehrsrecht Dresden Der Wartepflichtige haftet bei einem Verstoß gegen die Wartepflicht nach § 8 I. STVO grundsätzlich...
Bei Unfall mit Mietfahrzeug ohne Hinzuziehung der Polizei erleidet der Fahrzeugmieter keine zusätzlichen Haftungsrisiken – Verkehrsrecht Dresden. Verkehrsrecht Dresden-Rechtsanwalt Ulrich Horrion-Kanzlei in Dresden-Verkehrsrecht Rechtsgrundsatz – Verkehrsrecht Dresden Die AGB-Klausel im Kfz-Mietvertrag, wonach bei einem Unfall ohne Hinzuziehung der Polizei die Haftungsfreistellung...
Wer die Richtgeschwindigkeit überschreitet, hat bei einem Verkehrsunfall erhöhtes Haftungsrisiko – Verkehrsrecht Dresden Verkehrsrecht Dresden-Rechtsanwalt Ulrich Horrion-Kanzlei in Dresden-Verkehrsrecht Rechtsgrundsatz – Verkehrsrecht Dresden Bei Unaufklärbarkeit eines Verkehrsunfalls erfolgt eine Haftungsverteilung von 60 % zu 40 % zu Lasten des Verkehrsteilnehmers, der...