TELSDAFAX + Verbraucherzentrale

Die Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg (NBB), zuständig für das Gasrohrnetz, hat den Lieferrahmenvertrag mit TelDaFax zum 31. März 2011 wegen nicht bezahlter Rechnungen gekündigt.

Dies hat zur Folge, dass die Berliner Kunden ab 1. April 2011 automatisch durch die Gasag grundversorgt werden. Was bedeutet dies für die betroffenen Verbraucher?

Durch die Kündigung des Netznutzungsvertrages ist faktisch auch das Vertragsverhältnis der Kunden mit TelDaFax beendet, auch wenn TelDaxFax dies nicht wahrhaben will oder gegenüber ihren Kunden behaupten sollte, die Kunden würden auch über den 31. März 2011 hinaus mit Gas versorgt.

Um eine Verbrauchsschätzung durch TelDaFax zu vermeiden, sollte gleich am 1. April 2011 der Gaszählerstand – am besten im Beisein eines Zeugen – abgelesen und TelDaFax per Einwurfeinschreiben mitgeteilt werden. Aus diesem Zählerstand sollten die Kunden dann in Verbindung mit ihrem Tarif die Summe für das bis 31. März 2011 verbrauchte Gas errechnen und bezahlen. Hierbei gilt: 1 Kubikmeter Gas entspricht 10 kWh.

Kunden, die das Vorausentgelt selbst überwiesen haben, sollten TelDaFax per Einwurfeinschreiben und unter Fristsetzung auffordern, das Guthaben für den Zeitraum ab 1. April 2011 zurückzuzahlen, sicherheitshalber sollte auch die fristlose Kündigung des Versorgungsvertrages erklärt werden.

Quelle:VBZ Berlin