EU Vertragsrecht

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), die Bundesnotarkammer (BNotK), der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) fordern die Europäische Kommission auf, das Projekt eines zusätzlichen europäischen Vertragsrechts zu überdenken.

„Ein solches Instrument wird derzeit nicht benötigt und scheint mehr politisch gewollt als juristisch durchdacht“, lautet das Fazit der Verbände, die heute zu der Veranstaltung „Ein Vertragsrecht für Europa – Irrweg oder Ausweg?“ in Berlin geladen haben. Auch die Bundesregierung sei gefordert, es dem Bundestag gleich zu tun und dem Projekt eine deutliche Absage zu erteilen. Bevor über ein Europäisches Vertragsrecht diskutiert werden könne, müssten zunächst der konkrete Mehrwert nachvollziehbar dargelegt und das verfolgte Langzeitziel benannt werden.

Seit der Veröffentlichung des Grünbuchs zur Einführung eines Europäischen Vertragsrechts vom Juli 2010 verfolgt die Kommission zielstrebig die Idee eines „fakultativen Vertragsrechtsinstruments“. Dieses Rechtsregime soll zusätzlich neben die bestehenden Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten treten und wahlweise von den Vertragsparteien angewendet werden dürfen.

Hiervon ist weder für Verbraucher noch für die Wirtschaft ein konkreter Nutzen zu erwarten. Zudem verkompliziert ein solches fakultatives Recht die gesamte Rechtslage, anstatt sie für die Praxis nachvollziehbarer und handhabbarer zu gestalten. Rechtsunsicherheit und kostenträchtiger Beratungsbedarf sind die Folgen für Wirtschaft und Verbraucher. Zudem verharmlost die Kommission die Auswirkungen des freiwilligen Vertragsrechts, das mehr juristische Fragen aufwirft als Antworten liefert.

Offenbar stellt der Vorstoß der Kommission einen ersten, probeweisen Schritt hin zu einem umfassenden Europäischen Zivilgesetzbuch dar. Ein solches Gesetzeswerk kann aber nicht von heute auf morgen etabliert werden, sondern allenfalls dann, wenn seine langfristigen Auswirkungen auf die nationalen Rechtsordnungen umfassend analysiert und abgewogen sind.

Quelle:vzbv