Finanzamt Neubrandenburg – Steuerbescheide 2005 und 2006 raus nach Österreich und Frankreich

Hohe Steuernachforderungen von mehreren Tausend Euro kommen dieser Tage auf deutsch-österreichische und deutsch-französische Auslandsrentner in Österreichund Frankreich zu

(ddp direct) BARCHFELD, GERMANY — (Marketwire) — 10/08/12 — Wir haben festgestellt, dass viele Senioren die geforderten Gelder einfach überweisen, ohne die Bescheide vorher prüfen zu lassen.

Auch ehemalige Grenzgänger und Witwen/Witwer im „Focus-Money“ des FA Neubrandenburg RIA !

Deutscher Steuerberater hilft deutsch-österreichischen und deutsch-französischen Auslandsrentnern in Österreichund in Frankreich !

Pressemitteilung von: Steuerberater Steffen Reum

Betroffen sind zur Zeit Rentner und Rentnerinnen aus Österreich und Frankreich. Diese haben Post aus Neubrandenburg vom Finanzamt erhalten.

Speziell betroffen sind deutsche Auslandsrentner, deren Angehörige oder ehemalige Grenzgänger, vor allem wenn sie ihren permanenten Wohnsitz in Österreich oder Frankreich innehaben.

Es handelt sich im wesentlichen um die deutschen Einkommensteuerbescheide 2005 oder die Steuerbescheide 2005 und 2006. Durch diese werden von vielen alten Menschen hohe Steuernachzahlungen eingefordert. Oftmals sind diese Steuerforderungen zu hoch, weil deutsche steuerliche Wahlrechte nicht angewendet wurden.

Aber auch das „volle Programm“ – nämlich die deutschen Einkommensteuerbescheide 2005, 2006, 2007, 2008, 2009, 2010 und 2011 werden nach wie vor an Witwen von deutschen Rentnern und ehemaligen Gastarbeitern versandt.

Als „deutsch-österreichische“ oder „deutsch-französische Auslandsrentner“ werden Empfänger von verschiedenen Rentenzahlungen aus Deutschland bezeichnet, die im österreichischen oder französischen Ausland leben.

Die hilfesuchenden Auslandsrentner haben oft jahrelang in Deutschland gearbeitet und Rentenansprüche erworben. Ihren wohlverdienten Ruhestand verbringen die entsprechenden Rentner, aber auch ihre Witwen und Waisen, nun im Ausland und beziehen aus Deutschland ihre verschiedenen Renten.

Diese Renten werden vornehmlich von der BFA (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) und der LVA (Landesversicherungsanstalt für Angestellte) aber auch von der Bundesknappschaft ausbezahlt.

Auch private Renten von verschiedenen Versicherungsunternehmen oder Betriebsrenten größerer Unternehmen spielen bei der Fallbeurteilung eine Rolle.

Bei solcherart Steuerproblemen wird angeboten :

– Kostenlose Fallanalyse/kostenlose Erstberatung – Soforthilfe für deutsch-österreichische Auslandsrentner – Garantierte Reaktionszeit werktags innerhalb von 24 Stunden mit Lösungsvorschlägen – Bearbeitung ausschließlich durch Experten aus der Steuerkanzlei – Erstellung von Einspruch/Widerspruch, Aussetzung der Vollziehung – deutsches Kindergeld für EU-Auslandsrentner

Weitere Informationen sowie aktuelle Fall-Beispiele finden Sie auf unserer Webseite: http://steuererklaerung-fuer-rentner.de/wp/index.php/steuertipp-46-rentner-im-ausland-auslandsrentner-besteuerung-der-renten-in-deutschland-bei-auslaendischem-wohnsitz/

Seit über 2 Jahren wird nun schon auf die gemachten Erfahrungen mit speziellen Steuerproblemen rund um Auslandsrentner und dem Finanzamt Neubrandenburg zurückgegriffen. In dieser Zeit konnte ca. 1 Million Euro an ungerechtfertigten Steuernachforderungen vermieden werden durch fachkundige Soforthilfe.

Adresse Kontakt: Steuerkanzlei Steffen Reum Steuerberater Diplom-Wirtschaftsingenieur Steffen Reum Liebensteiner Str. 3 36456 Barchfeld 036961-70933 anfrage@steuererklaerung-fuer-rentner.de http://www.steuererklaerung-fuer-rentner.de

Firmenbeschreibung Deutsche Steuerkanzlei mit Schwerpunkt im internationalen Steuerrecht bezüglich Alterseinkünften/Renten von Auslandsrentnern – weltweite Soforthilfe !

Der Inhaber und Steuerberater Herr Steffen Reum hat Wirtschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin studiert.

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